Betrug ein lohnendes Geschäft?
Weniger als 50% der Betrüger werden zur Anklage gebracht!

Die Enttäuschung in den Gesichtern von Betrugsopfern kennt jeder, der sich mit Ermittlungen in diesem Bereich befasst:

Die Sachlage scheint klar zu sein, der vermeintliche Betrüger hat aus Sicht seines Opfers das Versprochene, zum Beispiel eine hohe Rendite für die Kapitalanlage, nicht geliefert. Und darüber hinaus ist das angelegte Geld verschwunden.

Die Polizei nimmt die Anzeige auf, alle sind guter Dinge, und dann kommt nach einigen Monaten die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft mit der Begründung, dass die Beweise für eine Anklageerhebung nicht ausgereicht hätten. Zudem bleibt das angelegte Geld unauffindbar.

Statt dass der Täter gemäß dem Wunsch seiner Opfer bestraft wird, setzt er häufig zum Hohn seiner Opfer die Betrügereien fort, jetzt noch bestärkt durch die Einstellung des Strafverfahrens.

Warum ist das so?
In den meisten dieser Fälle liegt es daran, dass zumindest in den Augen der Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Beweise vorliegen, dass der Täter bereits zum Beginn seiner Geschäfte mit dem Opfer eine Betrugsabsicht hatte.

Kurz gesagt besteht der $ 263 StGB aus mehreren Tatbestandsmerkmalen, die alle erfüllt sein müssen: Der Täter muss beim Opfer durch eine Täuschungshandlung einen Irrtum erregen in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Zudem muss das Opfer aufgrund dieser Täuschung die Vermögensverfügung treffen

Täuschung muss von Anfang an beabsichtigt sein.
Doch diese von Beginn an bestehende Betrugsabsicht zu beweisen ist die größte Hürde für eine Verurteilung, da natürlich jeder Tatverdächtige behauptet, anfangs durchaus den Willen besessen zu haben, seine Zusage einzuhalten. Erst später sei es ihm durch widrige Umstände unmöglich geworden, z.B. die versprochene Rendite zu bezahlen.

Tatsachen müssen recherchiert werden
Umfangreiche und professionelle Recherchen, wie sie die Wirtschaftsdienste Peter Schmid durchführen, ermöglichen es, Tatsachen als Beweise zu beschaffen, die eine von Beginn an bestehende Absicht des Täters zum Betrug belegen.

Dazu gehören Recherchen im persönlichen Umfeld des Täters, wo diese häufig mit ihren Taten prahlen und private Ausgaben mit dem Geld von Anlegern bestreiten.

Ebenso gibt es zahlreiche verdeckte Ermittlungsmethoden, die angewandt werden, um die bereits anfänglich bestehenden wahren Absichten des Täters zu belegen und auch deren Vermögen aufzuspüren. Aus taktischen Gründen kann hier nicht im Detail darauf eingegangen werden.

Staatliche Ermittlungsbehörden sind häufig zu überlastet
Die Vielzahl der Fälle hat dazu geführt, dass die staatlichen Ermittlungsbehörden sehr häufig die notwendigen Recherchen nur sehr begrenzt und nicht in dem erforderlichen Umfang durchführen können.

Auch die Tatsache, dass vielfach die Täter ihr Vermögen im Ausland verstecken,  macht die Ermittlungen für Behörden kompliziert und langwierig. Meist sind Rechtshilfeersuchen an ausländische Dienststellen erforderlich, wobei nicht selten Monate vergehen, bis dann dort mit den Recherchen begonnen wird.

Hohe Erfolgsquote bei Betrug
Wirtschaftsdienste Peter Schmid hat in der Vergangenheit in vielen Fällen bedeutende Vermögenswerte, die im Einzelfall auch weit über eine Million Euro betragen haben, aufgedeckt.

Das internationale Netzwerk, auf das zurückgegriffen werden kann, hat sich dabei hervorragend bewährt.

Meistens war es schon innerhalb weniger Tage möglich, mit den Ermittlungen zu beginnen.

Dank eines Spezialisten-Teams für Datenbank-Recherchen im Ausland können bereits im Anfangsstadium sehr schnell erste Hintergrundinformationen über den oder die Täter gesammelt werden.

Ermittlungen bei Betrugstaten haben einen großen Vorteil: Der Täter ist in den meisten Fällen namentlich bekannt, so dass konkret mit den Recherchen zielgerichtet bei ihm und seinem Umfeld angesetzt werden kann.

Zusammen mit der Erfahrung aus mehreren hundert Fällen, die bisher bearbeitet wurden, ergibt sich die große Chance, Ermittlungen erfolgreich durchzuführen.

Hohe Freiheitsstrafen
Der Aufwand für diese Ermittlungen lohnt sich, nicht nur, weil Vermögen zurückgeführt werden kann, sondern weil deutsche Gerichte durchaus beachtliche Freiheitsstrafen verhängen, wenn der Betrug bewiesen werden kann.



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