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Betrug und andere Straftaten. Kriminelle immer seltener vor Gericht
Neuer Tiefstand: Staatsanwälte klagen in weniger als 20% der Fälle die Täter an
Die deutschen Staatsanwaltschaften klagen immer mehr über die hohe Arbeitsbelastung. Die Folge sind Einstellungen von Ermittlungsverfahren, obwohl es Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen gegeben hätte.
Dies räumt auch Sven Rebehn vom Verband der Richter und Staatanwälte ein. Er bestätigt, dass auch die Auswertung der Statistiken deutliche Belege für eine Zunahme der Verfahrenseinstellungen ergibt.
Konsequenz: Vorbereitung von Betrug und anderen Strafanzeigen wird immer wichtiger
Mag es früher genügt haben, bei Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige zu erstatten, um Ermittlungen in Gang zu bringen, so ist dies heute in vielen Fällen nicht mehr ausreichend.
Gerade im Bereich der Vermögensdelikte stellt es sich heutzutage oft als unverzichtbar heraus, dass der Geschädigte bereits vor der Anzeigeerstattung selbst Recherchen durchführen lässt, um die Hintergründe eines Sachverhalts deutlich zu machen und einen konkreten Tatverdacht zu begründen.
Je mehr konkrete Beweise er bereits bei der Anzeigenerstattung vorlegen kann, umso größer ist die Chance, dass das Strafverfahren gegen den Täter mit einem Urteil endet.
Strafbarer Betrug oder nur zivilrechtliche Forderung?
Gerade beim Verdacht auf eine Betrugs- oder Untreuestraftat ist die Grenze zwischen einer Straftat und einer ausschließlich zivilrechtlichen Forderung oft fließend. Die Konsequenz daraus ist, dass mehr als die Hälfte aller Strafanzeigen in diesem Bereich von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden.
Oft geschieht dies nur deshalb, weil bei der Anzeigenerstattung klare Beweise und Informationen zu den Hintergründen des angezeigten Sachverhalts fehlen.
Die Wirtschaftsdienste Peter Schmid haben mehr als 25 Jahre Erfahrung bei der Recherche im Zusammenhang mit Vermögensdelikten. Dies umfasst sowohl die Aufklärung des Sachverhalts als auch die Suche nach den Tätern und deren Beute im In- und Ausland.
Opfer bleiben auf Schaden sitzen
Die Konsequenzen einer Verfahrenseinstellung können beträchtlich sein: Gelingt es nicht, ein Strafurteil gegen den Tatverdächtigen zu erwirken, fällt es als Folge davon dem Opfer oft auch schwer, seinen Schaden zivilrechtlich geltend zu machen und erfolgreich durchzusetzen.
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Die deutschen Staatsanwaltschaften klagen immer mehr über die hohe Arbeitsbelastung. Die Folge sind Einstellungen von Ermittlungsverfahren, obwohl es Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen gegeben hätte.
Dies räumt auch Sven Rebehn vom Verband der Richter und Staatanwälte ein. Er bestätigt, dass auch die Auswertung der Statistiken deutliche Belege für eine Zunahme der Verfahrenseinstellungen ergibt.
Konsequenz: Vorbereitung von Betrug und anderen Strafanzeigen wird immer wichtiger
Mag es früher genügt haben, bei Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige zu erstatten, um Ermittlungen in Gang zu bringen, so ist dies heute in vielen Fällen nicht mehr ausreichend.
Gerade im Bereich der Vermögensdelikte stellt es sich heutzutage oft als unverzichtbar heraus, dass der Geschädigte bereits vor der Anzeigeerstattung selbst Recherchen durchführen lässt, um die Hintergründe eines Sachverhalts deutlich zu machen und einen konkreten Tatverdacht zu begründen.
Je mehr konkrete Beweise er bereits bei der Anzeigenerstattung vorlegen kann, umso größer ist die Chance, dass das Strafverfahren gegen den Täter mit einem Urteil endet.
Strafbarer Betrug oder nur zivilrechtliche Forderung?
Gerade beim Verdacht auf eine Betrugs- oder Untreuestraftat ist die Grenze zwischen einer Straftat und einer ausschließlich zivilrechtlichen Forderung oft fließend. Die Konsequenz daraus ist, dass mehr als die Hälfte aller Strafanzeigen in diesem Bereich von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden.
Oft geschieht dies nur deshalb, weil bei der Anzeigenerstattung klare Beweise und Informationen zu den Hintergründen des angezeigten Sachverhalts fehlen.
Die Wirtschaftsdienste Peter Schmid haben mehr als 25 Jahre Erfahrung bei der Recherche im Zusammenhang mit Vermögensdelikten. Dies umfasst sowohl die Aufklärung des Sachverhalts als auch die Suche nach den Tätern und deren Beute im In- und Ausland.
Opfer bleiben auf Schaden sitzen
Die Konsequenzen einer Verfahrenseinstellung können beträchtlich sein: Gelingt es nicht, ein Strafurteil gegen den Tatverdächtigen zu erwirken, fällt es als Folge davon dem Opfer oft auch schwer, seinen Schaden zivilrechtlich geltend zu machen und erfolgreich durchzusetzen.
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